Unter Abfall bzw. Müll (schweizerisch/schwäbisch auch: Kehricht, österreichisch auch: Mist[1]), genannt auch Unrat, versteht man sämtliche vom Menschen genutzte Materialien und Substanzen, welche aus der Sicht desjenigen, der deren Wert für ihn (und andere) beurteilt, keinen unmittelbaren Verwendungszweck mehr erfüllen. Dabei kann es sich um Reste oder fehlerhafte Produktionen in der Industrie handeln sowie um verbrauchte, defekte oder unnütze Endprodukte innerhalb der Gesellschaft.
Es gibt neben den haushältlichen Abfallfraktionen (Restmüll, Biomüll, Altpapier, Leichtverpackungen und Abwasser) auch diverse gesonderte Abfallfraktionen für fast alle Industriezweige (z. B.: Altglas, Altmetall, Altholz, Elektronikschrott etc.). Die Entsorgung bzw. Beseitung von Giftmüll, Industrieabfällen, Abfallstoffen aus der Agrarindustrie (wie Gülle) und Abwasser erfolgt separat vom Restmüll.
Gefährliche Abfälle beinhalten nicht nur bestimmte Baustoffe (z. B. Asbest), sondern auch Lösungsmittel, Säuren, Laugen, chemische und Laborabfälle und zum Teil auch Krankenhausabfälle.
Für die ländereinheitliche Umsetzung des Abfallsrechts ist in Deutschland die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zuständig.
Professionell mit dem Thema Abfall Befasste unterscheiden zwischen „Abfall zur Beseitigung“ und „Abfall zur Verwertung“. Dabei soll Mülltrennung helfen, den Anteil des „Abfalls zur Verwertung“ zu optimieren. Unklar ist, wie viele Bürger einen Sinn in der Verpflichtung zur Mülltrennung nicht erkennen bzw. auf ihre Pflicht zur Mülltrennung mit Reaktanz reagieren.