Der Adelsmarschall, auch Gouvernement-Adelsmarschall, war der Vorsitzende und Leiter der Selbstverwaltung in den russischen Gouvernements. Während der russischen Herrschaft im Baltikum gab es zwischen 1785 und 1796 jeweils einen Adelsmarschall in den Ostseegouvernements Livland, Estland und der Insel Ösel. Im 1795 zum Russischen Reich eingegliederten Ostseegouvernement Kurland ersetzte der Adelsmarschall 1796 für ein Jahr den „Landesbevollmächtigten“.[1] Die Aufgaben des Adelsmarschalls ergaben sich aus der russischen Adelsordnung von 1785.
In Deutschland wurde von 1920 bis 1945 der Vorsitzende der Deutschen Adelsgenossenschaft mit Adelsmarschall tituliert, dieser hatte aber keine landespolitische Funktion.[2]