Adliges Gut

Schleswig und Holstein um 1650, die adligen Güterbezirke (hellorange) lagen vorwiegend im Osten der Herzogtümer und standen unter der gemeinsamen Oberhoheit der dänischen Könige und der Herzöge von Gottorf

Das adlige Gut bezeichnet – ähnlich dem Ritter- oder dem Kanzleigut – eine bestimmte Art von Gütern in den Herzogtümern Schleswig und Holstein. Im einstmals unabhängigen Herzogtum Lauenburg wurde auch von den sogenannten Adligen Gerichten gesprochen. Die adligen Güter waren landwirtschaftliche Betriebe und Verwaltungsbezirke zugleich. Sie bildeten vom Mittelalter bis zu ihrer Auflösung während der Weimarer Republik die vorherrschende Wirtschaftsform der drei Herzogtümer Schleswig, Holstein, Lauenburg. Die adligen Güter liegen historisch bedingt mehrheitlich im östlichen Landesteil.


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