Adultismus (von lat. adultus erwachsen) bezeichnet Vorurteile gegenüber einer Person oder einer Personengruppe aus Gründen des geringeren Alters, aber auch Strukturen, die eine Diskriminierung jüngerer Menschen produzieren und aufrechterhalten. Adultismus ist eine Form von Ageismus. Der US-amerikanische Psychologe Jack Flasher definierte 1978 Adultismus als „the oppression experienced by children and young people at the hands of adults and adult-produced/adult-tailored systems“ (deutsch: „Unterdrückung, die Kinder und junge Leute durch Erwachsene erfahren, sowie von Erwachsenen geschaffene bzw. auf sie zugeschnittene Systeme“).[1]
In einem engeren Wortsinn bezieht sich der Begriff Adultismus auf die Altersdiskriminierung von Kindern, d. h. von Menschen nach der Geburt bis dreizehn Jahren. Bei diesem Sprachgebrauch wird die Diskriminierung von Jugendlichen – nach deutschem Recht sind es Menschen im Alter von vierzehn bis siebzehn Jahren – als Epiphanismus bezeichnet. In einem weiteren Wortsinn beschreibt der Begriff die Machtungleichheit zwischen jungen Menschen und Erwachsenen.[2] Erwachsene sind nach Ansicht von Adultisten normgebende „Standardmenschen“. Legitimiert wird diese Sichtweise durch die Behauptung, Kinder (und teilweise auch noch Jugendliche) seien noch (in jeder Hinsicht) „unreif“.[3]
Einige bewerten nicht nur die Behinderung der Entwicklung von Kompetenzen bei Kindern, Jugendlichen und sogar noch bei jungen Erwachsenen als adultistisch, sondern auch eine unangebracht tolerante Einstellung gegenüber angeblich harmlosen, sich angeblich „von selbst auswachsenden“ schädlichen Neigungen junger Menschen. Sie bedauern beispielsweise[4], dass in Deutschland Dreizehnjährige und Jüngere trotz hinreichender Einsichtsfähigkeit wegen mangelnder Strafmündigkeit nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, weil ihnen von Rechts wegen ohne Einzelfallprüfung Schuldunfähigkeit unterstellt wird.[5]