Die Aktie (englisch share) ist ein Wertpapier, das den Anteil an einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien verbrieft. Eine Aktie ist im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes und des Kreditwesengesetzes ein Finanzinstrument.
Die Aktie ist ein Finanzierungsinstrument für bestimmte Rechtsformen von Kapitalgesellschaften, nämlich der Aktiengesellschaft (AG), der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder der Europäischen Gesellschaft (SE). Sie können sich Eigenkapital (Grundkapital oder Kommanditkapital) beschaffen, indem sie ihre Aktien auf dem Aktienmarkt veräußern. Die Käufer werden so zu Aktionären, sie erhalten mit der Aktie ein Wertpapier, das verschiedene Rechte verbrieft, als Gegenleistung für eine Kapitaleinlage (zu Rechten und Pflichten der Aktionäre siehe den Abschnitt #Rechtsfragen). Der Inhaber einer Aktie wird Gesellschafter der AG oder KGaA – im Unterschied zum Inhaber von Unternehmensanleihen, der die Stellung eines Gläubigers hat.
Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft wird festgelegt, in wie viele Aktien das Grundkapital aufgeteilt wird. Diese Aktien können als Globalurkunden vorhanden sein oder als „effektive Stücke“ gedruckt und herausgegeben werden (was heutzutage praktisch nicht mehr geschieht). Die Ausgabe von Aktien bezeichnet man in beiden Fällen als Emission. Eine weitere Emission ist auch im Rahmen einer Kapitalerhöhung möglich.