Als Allianzname wird in der Schweiz ein mit Bindestrich geführter Doppelname von verheirateten Personen bezeichnet. Er besteht aus dem amtlichen Familiennamen des einen Ehegatten und aus dem früheren Familiennamen, den dessen Ehepartner vor der Eheschliessung beziehungsweise als ledige Person geführt hat. Traditionell soll durch das Führen eines Allianznamens im Bürgertum die eheliche Verbindung zweier gesellschaftlich anerkannter Familien öffentlich sichtbar gemacht werden. In der Verwendung gibt es einen Bedeutungswandel hin zum Doppelnamen.