Alternative Dispute Resolution (ADR) bezeichnet zum staatlichen Gerichtsverfahren alternative Streitbeilegungsmethoden.
Eine einheitliche Definition gibt es nicht. Meist wird der Begriff gebraucht für strukturierte Streitbeilegungsmethoden, bei denen mit Hilfe einer Drittperson ein Ergebnis gefunden wird. Dieses muss aber nicht rechtlich bindend sein. ADR enthält damit ein breites Spektrum an Methoden, von strukturierten Verhandlungen bis hin zu rechtlich bindender Schiedsgerichtsbarkeit.
Mit ADR will man der eingeschränkten Flexibilität und den teilweise hohen Kosten eines staatlichen Gerichtsprozesses begegnen, zu einem von den Parteien als gerechter empfundenen Ergebnis kommen und Rechtsfrieden herstellen. Flexibilität und Verfahrensgerechtigkeit haben auch dazu geführt, ADR-Verfahren in das Gerichtsverfahren zu integrieren oder Wege aus dem gerichtlichen Verfahren hin zu ADR zu weisen (Multi-Door-Courthouse, Güterichter, gerichtsnahe Mediation), um in jedem Einzelfall das angemessene Verfahren zu finden.[1][2][3]
Seit den 2000er Jahren wird auch von Appropriate Dispute Resolution gesprochen.[4]