Anschlagmittel

Eine Stahlrohrstütze wird mit Hilfe eines orangefarbenen Hebebandes von einem Kran transportiert.
4-Strang-Kettengehänge mit Verkürzungshaken
Rundschlingen an einem Schäkel

Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen Tragmittel und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel herstellen.[1] Anschlagmittel werden auch als Gehänge bezeichnet.

Anschlagmittel können Seile, Ketten, Hebebänder, Hebegurtschlingen, Rundschlingen (auch Schlupf genannt) und lösbare Verbindungsteile wie z. B. Schäkel oder Wirbel sein. Auf allen Anschlagmitteln ist die höchstzulässige Tragfähigkeit angegeben, die nicht überschritten werden darf. Lediglich Bauteile nach DIN EN 818 werden mit der Nenngröße und der Güteklasse markiert.

  1. BGR 500 Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.8 (Memento vom 15. Januar 2015 im Internet Archive) bghw.de; Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb, Punkt 4

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