Anteilseigner

Der Anteilseigner ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Beteiligung an Kapitalgesellschaften oder als Inhaber eines Investmentzertifikats oder eines sonstigen Anteilscheins erworben hat.

Je nach Rechtsform des Unternehmens, an welchem der Anteilseigner beteiligt ist, wird er als Aktionär, Gesellschafter oder Mitunternehmer bezeichnet. Anteilseigner ist, wer als natürliche oder juristische Person die Rechte und Pflichten eines Kapitalgebers bei einer Personen- oder Kapitalgesellschaft wahrnimmt. Wesentliche Rechte des Anteilseigners sind das Stimmrecht und das Recht auf Gewinnbeteiligung, zu den Pflichten gehört insbesondere die Treuepflicht.

Auf die Höhe der Beteiligung kommt es dabei nicht an. Es ist gleichgültig, ob jemand eine Kleinstbeteiligung von weniger als 1 % am gesamten Nominalkapital eines Unternehmens hält (Kleinaktionär) oder als Großaktionär fungiert.


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