Anwaltshaftung

Die Anwaltshaftung bezeichnet die Haftung des Anwalts gegenüber der eigenen Mandantschaft, seltener auch gegenüber Dritten. Der Mandant schließt mit dem Rechtsanwalt einen Anwaltsvertrag, der in der Regel eine Dienstleistung des Anwalts zum Gegenstand hat (Geschäftsbesorgungsvertrag). Für die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Dienstleistung haftet der Anwalt gegenüber seinem Mandanten wie jeder andere Dienstleister auch. Das Rechtsgebiet, das sich mit der Anwaltshaftung befasst, nennt man Anwalthaftungsrecht.


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