Eine apostolische Konstitution (lateinisch Constitutio apostolica) ist in der römisch-katholischen Kirche ein Erlass eines Konzils, des Papstes oder eines Behördenleiters beim Heiligen Stuhl, in dem ein bestimmter Sachverhalt des Kirchenrechts geregelt wird. Apostolisch bedeutet hier „päpstlich“ und Konstitution bezeichnet in dieser Verwendung einen Erlass.