Als Arbeitsperson[1] bezeichnet man im Arbeitsstudium die Person, die eine Arbeit ausführt. Synonym werden auch die Begriffe Arbeitskraft, Arbeiter usw. verwendet oder aber die Bezeichnung der Tätigkeit wie z. B. Dreher, Zerspanungsmechaniker, Maschinenführer, Büro- oder Fachkraft.
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