Architektenkammer

Eine Architektenkammer ist eine öffentlich-rechtliche berufsständische Organisation von Architekten in Deutschland. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts wird eine Architektenkammer sowohl in der Selbstverwaltung als auch in der mittelbaren Staatsverwaltung tätig und ist dem Allgemeininteresse verpflichtet.

In Österreich sind Architektinnen und Architekten als staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker per Gesetz Mitglieder der österreichischen Kammer der Ziviltechniker. Der folgende Artikel bezieht sich auf die Situation in Deutschland, wobei der Aufbau der österreichischen Kammern mit regionalen Länderkammern und einer Bundeskammer[1] ähnlich ist.

  1. Kammern der Ziviltechniker. Landingpage der österreichischen Kammern. Abgerufen am 11. September 2024.

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