Als Archivrecht bezeichnet man die Rechtsthemen, die mit dem Archivwesen verbunden sind.
Anders als das Bibliotheksrecht ist das Archivrecht ein Spezialgebiet, mit dem sich Experten beschäftigen. Der zentrale Rechtsgrundsatz des Archivrechts ist das Ius Archivi, nachdem nach der Archivierung keine Veränderungen mehr an dem Inhalt des Archivgutes vorgenommen werden dürfen, um den öffentlichen Glauben daran nicht zu gefährden.