Dieser Artikel erläutert den grundrechtlichen Begriff, das Abrunden von Werkstückkanten siehe Wälzmaschine (Arrondiermaschine).
Unter Arrondierung (französischarrondir ‚abrunden‘), deutsch auch Abrundung, versteht man unter anderem den Einbezug angrenzender Flächen zu einem bestimmten Grundstück oder Territorium (Staatsgrenze usw.).