Das Artenschutzrecht umfasst jene Rechtsnormen, die auf den Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensstätten abzielen; dem Schutz von Tieren, dabei vor allem Wirbeltieren als Individuum dient hingegen eher das Tierschutzrecht. Das Artenschutzrecht zählt traditionell zu dem Kernbereich des deutschen wie internationalen Naturschutzrechtes. Sein Bedeutungszuwachs resultiert auch daraus, dass es je nach Perspektive zunehmend als "veritables rechtliches Hindernis"[1] für Infrastrukturvorhaben wahrgenommen wird.