Aufnahmepunkte (AP) sind Lagefestpunkte, die das TP-Netz unterster Ordnung (im Regelfall 4. Ordnung) verdichten und – gemeinsam mit diesen Trigonometrischen Punkten – einen koordinatenmäßigen Anschluss von Messungen an das übergeordnete Bezugssystem der Landesvermessung ermöglichen. Man unterscheidet Aufnahmepunkte 1. und 2. Ordnung, wobei Letztere – in Analogie zu den TPs – die höhere Verdichtungsstufe darstellen.
APs sollten so gelegt werden, dass sie sich im öffentlichen Raum befinden und aus verschiedenen Richtungen gut einsehbar sind. Ein typischer Ort ist der Fußweg an einer Straßenkreuzung.