Ausfahrsignal

Ausfahrsignal mit Signalbegriff Hp 0 („Halt“) im Bahnhof Aalen

Ein Ausfahrsignal (Abkürzung in Deutschland Asig, früher Ausfsig[1], in Österreich und teilweise in der Schweiz AS), oft fälschlich Ausfahrtsignal oder Ausfahrtssignal, ist ein Eisenbahnsignal. Ein Ausfahrsignal ist das letzte in Fahrtrichtung stehende Hauptsignal eines Bahnhofs, das bei einer Fahrt in Richtung freie Strecke passiert wird (die freie Strecke beginnt jedoch erst auf Höhe des Einfahrsignals der Gegenrichtung). Kein Zug darf in einem Bahnhof ohne Zustimmung des Fahrdienstleiters abfahren, die im Regelfall durch einen Fahrtbegriff am Ausfahrsignal erteilt wird.

Zwei Formausfahrsignale in Hausen im Tal (2018)

Um einen Fahrtbegriff zu erteilen, muss der Fahrdienstleiter eine Fahrstraße einstellen und festlegen; zusätzlich muss der folgende Zugfolgeabschnitt frei von Fahrzeugen sein (Fahren im Raumabstand). Letzteres wird je nach Streckenausrüstung durch den Streckenblock sichergestellt oder mit dem Zugmeldeverfahren realisiert.

  1. Deutsche Reichsbahn (Hrsg.): DV 408 – Fahrdienstvorschriften (FV), gültig ab 15. Juni 1970

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