Eine Ausfuhranmeldung muss bei jeder Ausfuhr von Waren in ein Land außerhalb der EU abgegeben werden, wenn der Rechnungswert 1000 Euro oder das Gewicht 1000 kg übersteigen. Dieses Ausfuhrdokument dient zum einen der Kontrolle von Exportbestimmungen, zum anderen der statistischen Erfassung der Warenströme.