Ein Auslandskrankenschein ist die landläufige Bezeichnung für „Anspruchsbescheinigungen“ für die Inanspruchnahme von Leistungen der deutschen bzw. der österreichischen gesetzlichen Krankenversicherungen im Ausland. In der Schweiz wurde es umgangssprachlich als Formular E111 „für den Auslandsaufenthalt“ bezeichnet.
Der Auslandskrankenschein ist seit 2004 für viele Länder abgelöst worden durch die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), beziehungsweise European Health Insurance Card (EHIC).