Das Autonomiestatut der Kanaren (spanisch Estatuto de Autonomía de Canarias) ist ein Organgesetz, das die staatliche Ordnung der Autonomen Gemeinschaft der Kanaren (spanisch Comunidad Autónoma de Canarias) innerhalb des spanischen Königreiches regelt. Das erste Autonomiestatut der Kanaren wurde 1982 erlassen und 1996 verändert. Am 6. November 2018 trat ein neues Statut in Kraft. Es unterscheidet sich sowohl im Aufbau als auch durch den Inhalt von dem Statut von 1982.