Der Badetod (auch mittelbares Ertrinken oder atypisches Ertrinken genannt) ist ein Tod im Wasser, der grundsätzlich nicht durch Ertrinken verursacht wird. Es handelt sich um einen rechtsmedizinischen Begriff; der Badetod wird anhand einer Obduktion festgestellt. Im Gegensatz zum Ertrinkungstod (dem sogenannten Badeunfall oder auch „unmittelbaren“ Ertrinken) sind beim Badetod die Lungen und der Magen-Darm-Trakt bei der Obduktion im Wesentlichen frei von Wasser. Das heißt, dass es vor dem Tod zu keiner oder nur wenig Wasseraspiration (Wassereinatmung) gekommen war.[1]
Gelegentlich wird der Badetod mit dem Reflextod im Wasser gleichgesetzt (Badetod im engeren Sinne). Dagegen ist beim Badetod im weiteren Sinne der Reflextod nur eine mögliche Ursache.[2]