Als Bauensemble oder Bau-Ensemble (auch Bauwerksensemble, spezieller auch Gebäudeensemble oder kurz Ensemble (Architektur, im Städtebau und dem Denkmalschutz eine Gruppe von Gebäuden, Baukonstruktionen und Freiräumen, die im Zusammenhang eine besondere städtebauliche, kulturelle oder ästhetische Qualität haben.
) sowie Sachgesamtheit) bezeichnet man in derDie Elemente funktionieren eigenständig, haben eigene Eingänge und Erschließungen, werden jedoch als Gruppe wahrgenommen. Sind die einzelnen Gebäude miteinander verbunden, so spricht man von einem Gebäudekomplex.
„Einen ganz wirksamen Schutz wird nur das Volk selbst ausüben, und nur wenn es selbst es tut, wird aus den Denkmälern lebendige Kraft in die Gegenwart überströmen“, so Georg Dehio im Jahre 1905, der in Deutschland als „Vater“ der modernen Denkmalpflege gilt. Ausgangspunkt für den Ensembleschutz ist das Verunstaltungsgesetz von 1909.[2]
Die einzelnen Gebäude und Elemente können in Funktion und Gestalt sehr verschieden sein. Das Erscheinungsbild des Ensembles wird geprägt durch die einzelnen Elemente und ihr räumliches Zusammenspiel. Eine Vielzahl von Parametern wie Kontext, Raum, Stil, Materialien und Farbe, aber auch Beleuchtung oder Dekoration bestimmen Charakter und Qualität des Ensembles. Besonders bezüglich des Baustils und der Bauweisen, aber auch des Kontextes können Ensembles ebenso geschlossen sein wie vielfältig. So könnte eine Häuserzeile einheitlich aus einer Bauphase stammen oder ein Potpourri von Bauten aus verschiedenen Jahrhunderten, aber trotzdem ein Ensemble darstellen. Die Häuserzeile könnten funktional gleiche Bürgerhäuser sein, genauso ist aber ein Stadtviertel, ein Platz, eine Burganlage, ein Kloster oder eine Industrieanlage in der Vielfalt der Funktionen der Einzelbauten ein Ensemble.[3] Hier sind Übergänge zwischen Ensemble und Komplex fließend, und es können sich auch Teilensembles und -komplexe zu größeren Ensembles zusammenfügen.
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