Als Bayerische Landesteilung werden Verträge bezeichnet, mit denen einige bayerische Herrscher aus dem Haus Wittelsbach im 13. und 14. Jahrhundert das Gebiet des Herzogtums Bayern unter sich aufteilten. Dabei waren teilweise einzelne Teilherzogtümer auch mit außerbayerischen Teilen des wittelsbachischen Herrschaftsgebiets verbunden.