Beamte in der Schweiz sind Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis beschäftigt sind. Im Jahr 2000 wurde der Beamtenstatus für die allermeisten Bundesangestellten abgeschafft.[1] Für sie gilt seither das Bundespersonalgesetz.[2]
In der Schweiz gab es keine klassische Beamtenlaufbahn, wie dies aus den benachbarten europäischen Ländern bekannt ist. Mit der Wahl erhielt der Bürger den Beamtenstatus, der mit bestimmten Rechten und Pflichten, aber auch mit gewissen Privilegien einherging. Beamte hatten somit auch in der Schweiz einen Sonderstatus gegenüber in der Privatwirtschaft angestellten Personen. Frauen wurden erstmals 1868 bei den PTT in den Beamtenstatus erhoben, später wurde dies aber wieder verboten. Seit 1928 hatten Frauen in der Schweiz grundsätzlich Zugang zum Beamtenstatus. PTT und SBB stellten in der Vergangenheit als bundesnahe Betriebe zahlenmässig die grösste Beamtenschaft der Schweiz, bis die beiden Betriebe in den 1990er Jahren grösstenteils liberalisiert wurden.
Gegen Ende des 20. Jahrhunderts setzte sich nach und nach in den meisten Kantonen die Tendenz durch, Beamte nicht mehr für die Amtsdauer, sondern unbefristet (mit entsprechenden Kündigungsfristen) anzustellen und die Beschäftigungsverhältnisse von Angestellten der öffentlichen Hand denjenigen in der Privatwirtschaft anzugleichen. Bis 2000 änderten die meisten Kantone sowie viele Gemeinden, darunter auch die grossen Städte, ihre Personalgesetze oder Personalverordnungen und vollzogen den Wechsel vom Beamtentum zu einer Verwaltung mit Angestellten.[3]
Beim Beamtentum und dessen verschiedenen Ausprägungen gibt es Unterschiede zwischen den deutschsprachigen europäischen Ländern, die mit dem Vorhandensein oder der Abwesenheit eines absolutistischen Herrschaftssystems in der Vergangenheit in besagten Ländern zusammenhängen. Im Folgenden werden die europäischen Länder und ihr Beamtentum kurz umrissen und die Schweiz als «Sonderfall» von ihnen abgegrenzt.