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Beauftragter oder Sonderbeauftragter steht für einen im Rahmen eines Auftragsverhältnisses einmalig oder dauerhaft für einen Auftraggeber tätige Auftragnehmer.
- Ein Beauftragter ist jemand, der mit einem Auftrag oder einer Aufgabe betraut ist, sie erledigen soll und den Auftraggeber eventuell dazu vertritt.