Bedarfsflug

Der Bedarfsflug (Charterflug, Orderverkehr oder Anforderungsverkehr; von chartern: zeitweilige Überlassung eines Gegenstandes gegen die Entrichtung eines Nutzungsentgeltes) ist in der Luftfahrt eine nur gelegentlich oder zu bestimmten Anlässen betriebene Personen- oder Güterbeförderung zu einem vom Auftraggeber bestimmten Zielort. Gegensatz ist der Linienflug.

Im internationalen Luftrecht wird der Charterflug englisch Non-Scheduled Traffic genannt. Der Begriff Charterverkehr ist vor allem im Flugverkehr üblich; die Entsprechung bei der Seefracht wird meist als Trampschifffahrt und im Straßenpersonenverkehr als Gelegenheitsverkehr bezeichnet.


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