Die Bede, auch Beede[1] und Bethe[2] (mittelhochdeutsch und niederdeutsch[1] bëte „Bitte, Gebet; Befehl, Gebot“) ist im engeren Sinn eine erbetene, freiwillig geleistete Abgabe an den Grundherrn, aus der sich mitunter eine regelmäßig erhobene, auch landesherrliche Steuer entwickelte. Im weiteren Sinn steht Bede auch im Zusammenhang mit Geldern für kirchliche Zwecke.[3]