Dieser Artikel befasst sich mit Seemannschaft und Knoten. Zu belegbaren Aussagen siehe Informationsquelle, zur Empfangsbestätigung einer Zahlung oder anderen Leistung siehe Quittung.
Belegen bedeutet in der Schifffahrt das Festmachen von Tauwerk an dazu geeigneten Vorrichtungen, beispielsweise auf einer Klampe, einem Poller, einer Klemme oder einem Festmacherring, oder bei traditionellen Segelschiffen auf einem Belegnagel.[1]