Beleidigung (Deutschland)

Die Beleidigung ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts. Sie zählt zu den Ehrdelikten und ist im 14. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 185 normiert. Die Strafnorm schützt die persönliche Ehre. Hierzu verbietet sie Handlungen, welche die Ehre eines anderen verletzen, etwa herabwürdigende Äußerungen, Gesten oder Tätlichkeiten.

Die Beleidigung kann im Grundsatz mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe sanktioniert werden. Damit handelt es sich gemäß § 12 Abs. 2 StGB um ein Vergehen. In schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden.

2023 wurden 237.784 Ehrdelikte polizeilich erfasst. Damit zählt die Beleidigung zu den häufigeren Delikten. Die Aufklärungsquote lag mit 88,7 % im Vergleich zu anderen Deliktsgruppen auf überdurchschnittlich hohem Niveau.


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