Mit Bene valete (lateinisch bene valete, wörtlich „lebt wohl“) wird der Schlusswunsch einer mittelalterlichen Urkunde bezeichnet, der auf das Vorbild antiker Briefe zurückgeht. Das Bene valete wurde von den merowingischen und den ersten karolingischen Königen – vereinzelt bis 775 – in ihren Urkunden benutzt. Die häufigste Verwendung fand das Monogramm als Bestandteil der mittelalterlichen Papsturkunden.
Der wörtliche Inhalt des Schlusswunsches wurde vom Papst Leo IX. (1049–1054) unverändert ins neue Monogramm übernommen, das seit dem Ende April 1049 der Rota in allen päpstlichen Urkunden hinzutrat. Die früheren Papsturkunden enthielten einzelne Ligaturen NE, VA oder TE, die als Ursprung für das Benevalete dienen konnten. Außerdem fand das Monogramm, dessen Grundlage ein großes N darstellte, seine Parallelen in Münzen und päpstlichen Bleisiegeln. Das neue Zeichen wies keine standardisierte Größe auf und erlebte viele Wandlungen in seiner Darstellung. Es fand seinen festen Platz rechts von der Rota. Zusammen legitimierten sie das in der Urkunde festgesetzte Recht. Ursprünglich trat das Monogramm als Subskription des Ausstellers auf, mit der Zeit wurde es von den Schreibern der päpstlichen Kanzlei aufgeführt und durch Papst- und Kardinalunterschriften ergänzt.
Da das Benevalete keine Bindung an eine bestimmte Person oder Titel hatte, wird es als institutionelles Zeichen angesehen. Sein Erscheinen in den Urkunden weist damit auf eine neue Stufe in der Entwicklung der päpstlichen Kanzlei hin.[1]