Berufliche Rehabilitation

Berufliche Rehabilitation ist eine zusammenfassende Bezeichnung für bestimmte Sozialleistungen zur Rehabilitation der Erwerbsfähigkeit. Das Gesetz bezeichnet sie als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 5 Nr. 2 SGB IX), kurz LTA.

Während die medizinische Rehabilitation in erster Linie der Wiederherstellung der Gesundheit dient und Maßnahmen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft die Integration in die Gesellschaft ermöglichen sollen, dient die berufliche Rehabilitation der Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit und der Sicherung eines Erwerbseinkommens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 10 Nr. 2 SGB I).


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