Ein Bezirkskantor ist ein Kirchenmusiker, der einem oder mehreren Kirchenbezirken und Kirchenkreisen zugeordnet ist und dort besondere Verantwortung für das kirchenmusikalische und liturgische Leben trägt. In manchen Regionen und Kirchen heißt dieses Amt auch Dekanatskantor, bei mehr als einem Dekanat auch Regionalkantor; auch Kreiskantor oder Kirchenmusikwart sind gebräuchliche Bezeichnungen. Der Dienstsitz eines Bezirkskantors heißt in vielen Kirchen Bezirkskantorat oder Kreiskantorat.