Das Bibliotheksrecht ist eine Querschnittsmaterie, die Gesetze und andere Rechtsvorschriften umfasst, welche für die Arbeit von Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen von Bedeutung sind. Speziell für Bibliotheken erlassene Gesetze wie die Pflichtexemplargesetze oder die neueren Bibliotheksgesetze bilden dabei allerdings die Ausnahme.
Für Bibliotheken sind unter anderem Vorschriften aus folgenden Rechtsgebieten relevant:
Bibliothekarische Regelwerke zählen nicht zum Bibliotheksrecht, können aber im Rahmen des Dienstrechts[1] beachtlich sein.
Grundlagenwerke zum deutschen Bibliotheksrecht haben insbesondere Friedrich List, Heinrich Treplin und Hildebert Kirchner verfasst. Bedingt durch die rasche Entwicklung finden sich Publikationen heutzutage eher in Fachzeitschriften (Bibliotheksdienst, ZfBB) oder im Internet (s. unten).