Biergarten

Traditioneller Biergarten am Hofbräukeller in München
Biergarten am Viehmarkt in Würzburg

Der Biergarten (regional auch Bierkeller und „auf dem Bierkeller“ genannt) entstand aus dem Ausschank von Bier durch den Brauer aus einem Bierkeller ohne das für den Betrieb einer Schänke erforderliche Krugrecht. Der Ausschank aus den Kellern wurde erstmals 1812 im Isarkreis, später zu Oberbayern offiziell zugelassen. Diese Entstehung prägt das bestehende Erscheinungsbild eines traditionellen Biergartens in Bayern, in dem der Gast unter Schatten spendenden Bäumen sitzt und seine Speisen selbst mitbringen darf.[1]

Im weiteren Sinn wird die Bezeichnung „Biergarten“ auch für andere gastronomische Einrichtungen im Freien verwendet, die in Bayern und in Österreich Wirtsgarten oder Gastgarten genannt werden.

  1. Auszug aus der Begründung der Bayerischen Biergartenverordnung (PDF; 22 kB) vom 20. April 1999: „Kennzeichnend für den bayerischen Biergarten im Sinne der Verordnung sind vor allem zwei Merkmale: der Gartencharakter und die traditionelle Betriebsform, speziell die Möglichkeit, dort auch die mitgebrachte, eigene Brotzeit unentgeltlich verzehren zu können, was ihn von sonstigen Außengaststätten unterscheidet.“

From Wikipedia, the free encyclopedia · View on Wikipedia

Developed by Nelliwinne