Billigkeit

Billigkeit (griechisch Epikie[1] ,lat.: Aequitas) ist ein im deutschen Recht vorkommender unbestimmter Rechtsbegriff, unter dem eine Abweichung vom wörtlich geschriebenen Recht (ius strictum) mit dem Ziel einer gerechten oder angemessenen Anwendung allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen im Einzelfall verstanden wird.

Der umgangssprachliche Begriff weicht inzwischen hiervon ab, so dass „billig“ zwischenzeitlich für „preiswert“ oder „günstig“ steht und im weiteren Verlauf die Nebenbedeutungen „niedrigpreisig“ sowie „minderwertig“ oder „schlecht“ bekam.[2]

  1. Anil-Martin Sinha, Franz Wiedmann: Die Bedeutung der Epikie bei Aristoteles für das ärztliche Handeln, in: Würzburger medizinhistorische Mitteilungen, Band 22, 2003, S. 105–112.
  2. Das Wort billig bedeutete bis ins 19. Jahrhundert noch ‚angemessen‘.

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