Als Binnenmarkt wird in der Volkswirtschaftslehre ein abgegrenzter Wirtschaftsraum mit weitgehend homogenen Marktbedingungen bezeichnet, der durch den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitnehmern sowie eine angeglichene Rechtsordnung gekennzeichnet ist. Da sich dieser Wirtschaftsraum häufig mit den Grenzen eines Staates deckt, wird der Begriff Binnenmarkt oft als Bezeichnung für den nationalen Markt verwendet – im Gegensatz zum Welt- oder Exportmarkt.