Bote

Deutscher Läuferbote um die Mitte des 15. Jahrhunderts

Ein Bote (von althochdt.: boto bieten), auch als Gesandter, Botschafter oder Laufbursche (Laufmädchen) bezeichnet, ist der Überbringer einer Botschaft auf Veranlassung eines Senders an einen Empfänger.

Ein Kurier bezeichnet den Überbringer einer Botschaft oder eines (kleinen) Gegenstandes (siehe auch Kurierdienst). Im diplomatischen Dienst bezeichnet der Kurier einen Staatsboten zur Übermittlung wichtiger geheimer Nachrichten und Schriftstücke. Der Begriff leitet sich aus dem französisch courrier = Eilbote, zu courir = laufen, rennen, ab (vgl. lateinisch currere = laufen, rennen). Sinngemäß ist ein Kurier also ein „schneller Läufer“ wie die griechischen Hemerodromoi, obwohl Kuriere wie etwa die persischen Angaroi seit jeher oft zu Pferde reisten.

Formal gesehen gleicht ein Bote zunächst und grundsätzlich einem Medium, das eine Information einem Adressaten vermittelt.

Im Unterschied zum abstrakten Medium jedoch tritt der Bote konkret und leibhaftig als Person in Erscheinung. Rechtlich gesehen ist ein Bote der Übermittler einer Willenserklärung.


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