Brandschutzfenster verhindern den Brandüberschlag an oder in Gebäuden.
An Brandschutzfenster werden wie bei Brandschutztüren und auch anderen Bauelementen für Öffnungen in Brandschutzwänden verschiedene Ansprüche an den Feuerwiderstand gestellt, von 30 Minuten (F30) bis zu 120 Minuten (F120) und mehr (Klassen der Widerstandszeit). Fenster im Außenbereich werden nach europäischen Regeln gekennzeichnet. Die Klassifizierungen gehen von EI30 bis i. d. R. EI90 (E=Raumabschluss; I=Isolation). Ergänzt werden diese Klassifizierungen je nach Mitgliedstaat durch „C“ (closing = Selbstschließung) und/oder durch „S“ (smoke = Rauchdichtigkeit). Mit tiefgestellten Zahlen (Subskript) erfolgt eine weitere Differenzierung.
Es handelt sich dabei meist um Festverglasung, die aus einem speziellen Rahmen (Holz oder Aluminium) und einer Brandschutzverglasung (Monoglas oder Isolierglas) bestehen. Der Einsatz ist sowohl als Innen- als auch als Außenanwendung möglich. Gesetzlichen Energiesparanforderungen, wie z. B. durch die deutschen EnEV, kann durch Brandschutz-Isolierglas entsprochen werden.
In Deutschland unterliegen bewegliche Brandschutzeinrichtungen einer Fremdüberwachung. Dies dient der Sicherstellung der Einhaltung der betreffenden Zulassung und ihrer Verarbeitungsanleitungen. Ohne diese Fremdüberwachung dürfen keine beweglichen Brandschutzeinrichtungen in Verkehr gebracht werden.
Die Kennzeichnung erfolgt bei der Innenanwendung über ein Schild an den Elementen auf dem die Zulassung, der Hersteller, das Herstellungsjahr und die Überwachungsorganisation enthalten sein muss. Bei Fenster für die Außenanwendung ist die CE-Kennzeichnung und das Bereitstellen der Leistungserklärung Pflicht.
Brandschutzfenster werden in der Regel aus Metall oder Holz gefertigt.