Der Buggy ist ein kleines, offenes Fahrzeug (mit Straßenzulassung), nicht zu verwechseln mit dem VW-Buggy der 1960er Jahre. Er wird oft auch als Kart, GoKart oder Straßenkart bezeichnet.
Nach einer Richtlinie der Europäischen Union (2002/24/EG: Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge) dürfen seit 2002 Buggys mit CoC am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.[1][2]
Die EG-Fahrzeugklasse kann unterschiedlich sein, ist aber in der Klasse L angesiedelt. In früheren Jahren wurde die L7e-B2 als Zulassungsform gewählt, was als Nachteil die Begrenzung auf 15KW hatte. In jüngeren Jahren wurde die LOF gewählt, da es keine Leistungsbegrenzung gibt. Fahren lassen sich die Buggys mit der Führerscheinklasse B.