Die Bundesfinanzakademie (BFA) im Bundesministerium der Finanzen ist die zentrale steuerrechtliche Fortbildungseinrichtung des Bundes. Auf der Grundlage von Art. 108 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz i. V. m. § 7 Abs. 1 Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz unterhält der Bund zur Durchführung der ergänzenden Studien und zur Fortbildung der Beamten des höheren Dienstes der Steuerverwaltungen der Länder eine Bundesfinanzakademie.[1] Sie wurde am 15. Januar 1951 unter der Bezeichnung Akademische Bundesfinanzschule vom ersten Bundesminister der Finanzen Fritz Schäffer im Nordflügel der Abtei Siegburg eröffnet. Am 20. Dezember 1993 wurde sie in einen Neubau nach Brühl verlegt. Die Aufgaben werden gleichwertig in Brühl und Berlin wahrgenommen.[2] Organisatorisch ist die Bundesfinanzakademie Teil der Abteilung Z des Bundesministeriums der Finanzen.[3]