Der Bundessicherheitsrat (BSR; bis 28. November 1969 Bundesverteidigungsrat) ist ein Kabinettsausschuss der deutschen Bundesregierung, der zu Fragen der Sicherheitspolitik, insbesondere auf allen Gebieten der Verteidigung sowie der Abrüstung und Rüstungskontrolle, berät.[1] Öffentlich in Erscheinung tritt er vor allem im Zusammenhang mit der Genehmigung von Rüstungsexporten. Den Vorsitz führt der Bundeskanzler. Seine Gründung wurde vom Kabinett Adenauer II am 6. Oktober 1955 beschlossen. Am 21. Oktober 1955 erfolgte die konstituierende Sitzung.