Bundesteilhabegesetz

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Kurztitel: Bundesteilhabegesetz
Abkürzung: BTHG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Sozialrecht
Fundstellennachweis: 860-9-3/1
Erlassen am: 23. Dezember 2016
(BGBl. I S. 3234)
Inkrafttreten am: 25. Juli 2017 (Stufe 1), 2018 (Stufe 2), 2020 (Stufe 3) und 2023 (Stufe 4)
Letzte Änderung durch: Art. 8 G vom 2. Juni 2021
(BGBl. I S. 1387, 1396)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Juli 2021
(Art. 14 G vom 2. Juni 2021)
GESTA: G048
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein in der dritten von vier Reformstufen in Kraft getretenes deutsches Bundesgesetz, mit dem der Gesetzgeber sich das Ziel gesetzt hatte, auch im Hinblick auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) eine zeitgemäßere Gestaltung mit besserer Nutzerorientierung und Zugänglichkeit sowie eine höhere Effizienz der deutschen Eingliederungshilfe zu erreichen. Kritiker des Gesetzes bemängelten dagegen, dass der leistungsberechtigte Personenkreis eingeschränkt werden soll, die Bevormundung durch Behörden steige, ein Sparzwang entstehe und sich der geplante Bürokratieabbau durch die Ausgestaltung des Gesetzes nicht realisieren lasse.


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