Dieser Artikel behandelt die leitende Funktion einer Krankenhausabteilung. Für die österreichische Bedeutung siehe
Chefarztpflicht.
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Chefarzt beschreibt in Deutschland einen Arzt bzw. eine Ärztin in leitender Funktion, in der Regel in einem Krankenhaus. Die österreichische Bezeichnung dafür ist Primarius, Primararzt, Primar, weiblich Primaria. Chefarzt hat in Österreich umgangssprachlich eine andere Bedeutung: Arzt einer Krankenkasse, der z. B. die Kontrolle des Krankenstandes vornimmt[1] sowie gesundheitsökonomische Belange (vor allem betreffend Heilmittel, Pharmaka, Gesundheitsprodukte) kontrolliert, – vergleichbar dem deutschen Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.
- ↑ Ladung zum Chefarzt.@1@2Vorlage:Toter Link/www.ooegkk.at (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Oktober 2022. Suche in Webarchiven)
Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. OÖGKK, abgerufen am 12. Juli 2019