Als collegium wird das Institut des antiken römischen Vereinsrechts bezeichnet. Collegia waren nichtstaatliche Zusammenschlüsse, die aufgrund ihrer Aufgaben häufig ein öffentlich-rechtlicher Charakter auswies. Zu beachten ist, dass das antike Vereinsrecht eine von den modernen Vorstellungen und Voraussetzungen abweichende Entität aufweist, was nicht nur an den mitgliedschaftlichen Grundzügen liegt, sondern auch am einst verfolgten Prinzip der verrechtlichten Religion.
Das Mitglied eines collegiums wurde als collega bezeichnet. Insbesondere die Zusammenschlüsse von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen, die sogenannten Handwerker- und Händlervereine, existierten in großer Zahl im gesamten Römischen Reich. Neben collegium finden sich für diese Vereine auch diverse andere Bezeichnungen, darunter die lateinischen Begriffe corpus und sodalitas sowie die griechischen Bezeichnungen koinon, synodos, synergion und hetaira.[1]