Compact (Magazin)

Compact – Magazin für Souveränität

Beschreibung Nachrichtenmagazin
Verlag Compact-Magazin GmbH (Deutschland)
Hauptsitz Falkensee
Erstausgabe 2010
Einstellung vorübergehendes Verbot 16. Juli 2024 bis 14. August 2024
Erscheinungsweise monatlich
Verkaufte Auflage ≈ 40.000 (2016) Exemplare
([1])
Chefredakteur Jürgen Elsässer
Herausgeber Compact-Magazin GmbH
Weblink www.compact-online.de
ZDB 2415845-8

Compact (Verlagsschreibweise COMPACT; seit Oktober 2013 mit dem Zusatz Magazin für Souveränität) ist eine rechtsextreme deutsche politische Monatszeitschrift. Chefredakteur ist Jürgen Elsässer, Herausgeber der Kai Homilius Verlag. Seit 2015 präsentiert sich Compact als Sprachrohr der rechtspopulistischen und in Teilen rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD) sowie der islamfeindlichen Pegida-Bewegung.

Das Magazin verbreitet regelmäßig verschwörungstheoretische, geschichtsrevisionistische und antisemitische Inhalte. Wissenschaftler und Journalisten bewerten es als verschwörungsideologisches Querfront-Magazin und ordnen es dem Rechtspopulismus und Rechtsextremismus zu.

Im Dezember 2021 stufte auch das Bundesamt für Verfassungsschutz das Magazin als gesichert rechtsextremistisch ein, weil es eindeutig völkisch-nationalistische und minderheitenfeindliche Positionen und Aussagen in die Öffentlichkeit getragen habe. Im Juli 2024 verbot die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD)[2] die Compact-Magazin GmbH und zog ihr Vermögen ein. Am 14. August 2024 setzte das Bundesverwaltungsgericht den Sofortvollzug des Verbots teilweise außer Kraft.[3][4]

  1. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Finanzen.
  2. Harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene: Bundesinnenministerin Nancy Faeser verbietet die "COMPACT-Magazin GmbH". In: Bundesministerium des Innern und für Heimat. 16. Juli 2024, abgerufen am 18. August 2024.
  3. „Compact“-Verbot vorläufig außer Kraft gesetzt. In: faz.net. 14. August 2024, abgerufen am 14. August 2024.
  4. Bundesverwaltungsgericht setzt Sofortvollzug des COMPACT-Verbots teilweise aus, Pressemitteilung Nr. 39/2024 vom 14.08.2024 des Bundesverwaltungsgerichts, Leipzig

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