Der Conseil du Roi kann am besten übersetzt werden als Königlicher Rat. Er bildete unter dem Ancien Régime ein Staatsorgan, das die Aufgabe hatte, Staatsgeschäfte zuhanden des Königs vorzubereiten und ihn zu beraten.
Die Könige von Frankreich pflegten vor wichtigen Entscheiden schon immer ihren Hofstaat zu befragen, der als familia bezeichnet wurde. Im 12. Jahrhundert erscheint in den königlichen Akten ein beratendes Organ, der Conseil.
Der Conseil war ein ständiges Gremium und das wichtigste Instrument für die Staatsführung der Kapetinger. Der König konnte nach Belieben Untertanen in den Conseil berufen, um ihn bei seinen Entscheiden zu unterstützen. Gleichzeitig war es Pflicht jedes Untertanen, dem Ruf zu folgen und den König zu beraten, sei es individuell oder als Gremium. Dies galt in besonderem Masse für den Adel und die Kronvasallen.
Die Führung der Regierungsgeschäfte mit Hilfe von Beratern ist wesentliches Kennzeichen der französischen Monarchie. 1302 führte König Philipp der Schöne den État général (Staatsrat) ein, in dem Klerus, Adel und Bürger vertreten waren und die ständige Einrichtung des Conseil du Roi bildeten.