Conventus

Als conventus (lateinisch für „Zusammenkunft“, Plural conventūs; das griechische Pendant ist διοίκησις dioíkēsis) werden sowohl die Gerichtsbezirke, in die die Provinzen des Römischen Reiches unterteilt waren, als auch die regelmäßig dort stattfindenden Gerichtssitzungen des Statthalters bezeichnet.


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