Corporate Governance, deutsch Grundsätze der Unternehmensführung, ist der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen zum Wohl aller relevanten Anspruchsgruppen (= Stakeholder).[1][2] Als Stakeholder-Ansatz (alle Anspruchsgruppen) geht er über den enger gefassten Shareholder-Ansatz (Anspruchsgruppe Anteilseigner) hinaus, umfasst diesen aber.
Der Ordnungsrahmen wird maßgeblich durch Gesetzgeber und Eigentümer bestimmt. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dem Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat und der Unternehmensführung.
Das unternehmensspezifische Corporate-Governance-System besteht aus der Gesamtheit relevanter Gesetze, Richtlinien, Kodizes, Absichtserklärungen, Unternehmensleitbild und Gewohnheit der Unternehmensleitung und -überwachung.