Cum gravissima ist ein Apostolisches Schreiben von Papst Johannes XXIII. in Form eines Motu proprios. Es wurde am 15. April 1962, dem Palmsonntag, in den Acta Apostolicae Sedis (AAS), dem Amtsblatt des Heiligen Stuhls, veröffentlicht.[1] Es legt fest, dass alle Kardinäle – unabhängig davon, welcher Kardinalsklasse sie angehören – vor ihrer Erhebung die Bischofsweihe empfangen haben sollen. Seit 1917 sollten sie zumindest die Priesterweihe empfangen haben. Zuvor wurden auch in Einzelfällen Laien zu Kardinälen erhoben.